Iris Wadle

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Neben der Tätigkeit als Mediatorin bin ich auch anwaltlich tätig, insbesondere in den Bereichen Familien- und Erbrecht. Falls eine Mediation in Ihrem speziellen Fall nicht in Frage kommt, biete ich an

Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:

- im Bereich des Ehe- und Familienrechts  (Ehescheidungen und Folgesachen, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht u.a.) 

Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bedeutet:

Fachanwälte für Familienrecht:

müssen nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachweisen, in den Bereichen

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Nachzuweisen sind ferner eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 120 Stunden, das Bestehen von mindestens drei fünfstündigen, schriftlichen Leistungskontrollen und die eigene Bearbeitung von 120 Fällen aus den obigen Rechtsgebieten innerhalb der letzten drei Jahre.

Um Fachanwalt zu bleiben ist der Nachweis von mindestens 10 Stunden Fortbildung pro Jahr erforderlich.

- im Bereich des Erbrechts:

- Entwurf letztwilliger Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)

- Vertretung im Erbscheinsverfahren

- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

- Testamentsvollstreckung

- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaft u.a.

An einem Fachanwaltskurs Erbrecht der Deutschen Anwaltakadmie habe ich 2005/2006 teilgenommen und die schriftlichen Leistungskontollen bestanden. Ich bilde mich seither in Seminaren zu erbrechtlichen Themen fort. An den Testamentsvollstreckerlehrgang habe ich 2007 teilgenommen.

Ob es sich um vorsorgliche Regelungen betreffend des eigenen, künftigen Nachlasses geht, Fragen zu Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung oder um Probleme nach dem Erfall stehe ich Ihnen gerne beratend sowie für Ihre außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Vertretung zur Verfügung.