Vorteile der Mediation:

Eine gerichtliche Entscheidung wird von einer Konfliktpartei in der Regel als letztes Mittel dann beantragt, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht mehr möglich erscheint. Die Entscheidung durch das Gericht wird oft von mindestens einer Partei als "ungerecht" empfunden. In manchen Streitfällen kann auch eine rechtskräftige Entscheidung den Streit nicht dauerhaft beenden.

In den Bereichen des Familien- und Erbrechtes sind richterliche Entscheidungen oft belastend für den Fortbestand familiärer oder verwandtschaftlicher Beziehungen. Auch bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn kann eine gerichtliche Entscheidung die Situation manchmal nicht dauerhaft befrieden und neue Konflikte nicht vermeiden.

Die anwaltliche Vertretung der Konfliktparteien ist geeignet, den Einzelnen bei der Durchsetzung seiner Rechtspositionen zu unterstützen. Diese einseitige Interessenvertretung hat primär jedoch nicht zum Ziel, einen für beide Beteiligten optimalen Kompromiss zu finden. Die gemeinsame, anwaltliche Beratung und Vertretung mehrerer Parteien ist dann ausgeschlossen, wenn eine Interessenkollision von Anfang an besteht oder später zu Tage tritt.

Die Mediation bietet ein Verfahren der außergerichtlichen, einvernehmlichen Konfliktbeilegung, wobei das Ergebnis von den Beteiligten selbst unter Vermittlung des Mediators erarbeitet wird und den Weg zu einem künftigen, besseren Miteinander ebenen kann.