Kosten der Mediation:
Die Kosten der Mediation werden in der Regel von beiden Medianten getragen und entweder hälftig oder einvernehmlich anderweitig geteilt. Für meine Tätigkeit in Mediationsverfahren berechne ich ein Stundenhonorar abhängig vom Einzelfall, das sind bei Mediationen durchschnittlichen Umfangs und mit 2 Konfliktparteien € 100,-- zuzüglich der gesetzlichen Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Für eine Familienmediation mit mehreren Themen sind ca. 3 Einzeltermine von jeweils ca. einer Stunde üblich, bei komplexeren Sachverhalten auch mehr. Bei nur einem Konfliktthema kann eine Mediation sich auf eine Sitzung beschränken.
Bei streitigen Folgesachen in Scheidungsverfahren kann gem. § 135 FamFG angeordnet werden, daß die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenlosen Informationsgespräch über Mediation teilnehmen und eine Bescheinigung hierüber vorlegen.
Ich biete in diesen und anderen Fällen bei Interesse nach Vereinbarung ein kostenloses ca. 15-30 minütiges Erstgespräch zur Information über Mediation an, aufgrund dessen Sie entscheiden können, ob dieses Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Sie in Frage kommt.